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Aus der Erbrechtspraxis des Dr. M.
Nacherbschaft bei gemeinsamem Wohnungseigentum der Partner
I. Problemstellung
Sind zwei natürliche Personen Wohnungseigentümerpartner und verstirbt einer der Partner, kommt die – durchaus komplexe – Bestimmung des § 14 WEG zur Anwendung. Diese zeitigt sowohl für den Laien als auch für den mit der Materie befassten Juristen immer wieder Überraschungen. Dies insbesondere dann, wenn das Verhältnis von § 14 WEG zu anderen erbrechtlich bekannten Instrumenten zu klären ist. Der vorliegende Beitrag hat idZ die Verbindung des § 14 WEG zur Nacherbschaft zum Inhalt, plakativ dargelegt an Hand eines einfachen Sachverhalts:
In einem gegenständlichen Verlassenschaftsverfahren befindet sich im Nachlass ausschließlich ein Anteil des Verstorbenen am Mindestanteil und gemeinsamen Wohnungseigentum, landläufig als „halbe Eigentumswohnung“ bezeichnet. Der Verstorbene hinterlässt eine Ehegattin – welche auch Eigentümerpartnerin des weiteren Anteils am Mindestanteil ist – und eine minderjährige Tochter. Mit letztwilliger Verfügung sieht er vor, dass „die halbe Eigentumswohnung meine Frau und nach ihrem Ableben meine Tochter“ erhalten solle. Eine Vereinbarung nach § 14 Abs 5 WEG liegt nicht vor.
II. Das Verhältnis des § 14 WEG zur Nachbarschaft
Der Wille des Verstorbenen erscheint ganz klar, er wollte eine Nac...