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iFamZ 4, August 2019, Seite 242

Genehmigungsvorbehalt – kein Eingriff in subjektive Rechte des Erwachsenenvertreters

iFamZ 2019/154

§ 242 ABGB

Durch die Anordnung oder Aufhebung eines Genehmigungsvorbehalts wird nicht in subjektive Rechte des Erwachsenenvertreters eingegriffen, sodass ihm keine Rechtsmittellegitimation im eigenen Namen zukommt.

Rubrik betreut von: Felicitas Parapatits
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