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iFamZ 4, August 2019, Seite 242
Genehmigungsvorbehalt – kein Eingriff in subjektive Rechte des Erwachsenenvertreters
iFamZ 2019/154
Durch die Anordnung oder Aufhebung eines Genehmigungsvorbehalts wird nicht in subjektive Rechte des Erwachsenenvertreters eingegriffen, sodass ihm keine Rechtsmittellegitimation im eigenen Namen zukommt.