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GesRZ 6, Dezember 2022, Seite 320

Update: Corona-Gesetzgebung

Im November 2022 langten zwei Initiativanträge im Nationalrat ein, die der Verlängerung der COVID-19-Regelungen iZm Zivil- und Verwaltungsverfahren sowie Versammlungen von Verbänden dienen. Im Wesentlichen sollen die Fristen erneut um sechs Monate und damit bis zum verlängert werden.

Im Rahmen des 1. COVID-19-JuBG sollen Anhörungen, mündliche Verhandlungen und Beweisaufnahmen nun bis zum ohne persönliche Anwesenheit möglich sein. Auch Unterhaltsvorschüsse sollen bis zum weiterhin erleichtert gewährt werden. Im Rahmen des 2. COVID-19-JuBG soll die Gebührenbefreiung für bestimmte Unterhaltsvorschussentscheidungen ebenfalls bis zum gelten.

Das COVID-19-GesG soll bis zum weiterhin virtuelle Versammlungen von Mitgliedern bzw Gesellschaftern oder Organmitgliedern in Kapital- und Personengesellschaften, Genossenschaften, Privatstiftungen, Vereinen, Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, kleinen Versicherungsvereinen sowie Sparkassen ermöglichen. Daneben sollen die Aufstellungs- und Offenlegungsfristen für notwendige Unterlagen (wie bspw den Jahresabschluss) erneut verlängert werden. So sollen für Unterlagen der Rechnungslegung, bei denen...

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