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Rückforderung von Unterhalt und gutgläubiger Verbrauch
iFamZ 2019/96
§ 231 ABGB; § 326, 328 ABGB
Fordert der Vater von seinem Sohn im streitigen Rechtsweg den geleisteten Unterhalt im Hinblick auf Minderleistungen im Studium zurück, trifft den Vater die Beweislast für die Unredlichkeit des Sohnes, wenn sich dieser auf gutgläubigen Verbrauch des erhaltenen Unterhalts beruft.