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Familienzeitbonus eines Rechtsanwalts
iFamZ 2019/64
§ 2 FamZeitbG
Will ein Rechtsanwalt den Familienzeitbonus („Papamonat“) in Anspruch nehmen, muss er sich nicht von der Liste der Rechtsanwälte streichen lassen. Die Unterbrechung der Erwerbstätigkeit muss aber nach außen erkennbar in Erscheinung treten und dokumentiert sein.