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iFamZ 2, April 2019, Seite 91

Unterbrechung der Erwerbstätigkeit; Familienzeitbonus ist nicht an Streichung von der Liste der Rechtsanwälte gebunden

iFamZ 2019/58

§ 2 FamZeitbG; § 34 Abs 1 Z 3 RAO

10 Ob S 111/18y

Verfahrensgegenstand ist der Anspruch des Klägers auf Familienzeitbonus (§ 2 FamZeitbG, BGBl I 2016/53).

Der Kläger und seine Ehefrau sind die Eltern zweier Kinder. Der Kläger ist selbständiger Rechtsanwalt und Inhaber eines Gewerbebetriebs in der Veranstaltungsbranche (Mobildisco). Er übte im Zeitraum von bis keine Tätigkeit als Rechtsanwalt aus, sondern widmete sich ausschließlich seiner Familie, indem er seine Frau bei der Pflege und Versorgung der neugeborenen Tochter und des erstgeborenen Sohnes unterstützte.

Am beantragte der Kläger die Zuerkennung des Familienzeitbonus anlässlich der Geburt seiner Tochter. Die beklagte Steiermärkische Gebietskrankenkasse lehnte diesen Antrag mit Bescheid vom ab. Die vom FamZeitbG statuierten Voraussetzungen seien nicht erfüllt, weil der Kläger im Anspruchszeitraum Mitglied der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer geblieben sei und daher als erwerbstätig gelte.

Das Erstgericht wies die Klage ab, das Berufungsgericht gab der Berufung der beklagten Partei nicht Folge und ließ die Revision nicht zu.

In seiner Revision beantragt der Kläger, die Urteile der Vorinstanzen dahin abzuän...

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