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iFamZ 1, Februar 2019, Seite 63

Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der VO Brüssel IIa

iFamZ 2019/40

Art 27 VO Brüssel Ia; Art 19 VO Brüssel IIa

, Liberato

Auf ein Vorabentscheidungsersuchen, eingereicht von der Corte suprema di cassazione (Kassationsgerichtshof, Italien) im Verfahren Stefano Liberato gegen Luminita Luisa Grigorescu hat der Gerichtshof (Erste Kammer) für Recht erkannt:

Die Regeln über die Rechtshängigkeit in Art 27 VO Brüssel Ia und Art 19 VO Brüssel IIa sind dahin auszulegen, dass, wenn im Rahmen eines Rechtsstreits in Ehesachen, über die elterliche Verantwortung oder in Unterhaltssachen das später angerufene Gericht unter Verstoß gegen diese Regeln eine rechtskräftig gewordene Entscheidung erlässt, es den Gerichten jenes Mitgliedstaats, zu dem das zuerst angerufene Gericht gehört, untersagt ist, die Anerkennung dieser Entscheidung allein aus diesem Grund abzulehnen. Insb kann es dieser Verstoß für sich allein nicht rechtfertigen, dass die Entscheidung wegen offensichtlicher Unvereinbarkeit mit der öffentlichen Ordnung dieses Mitgliedstaats nicht anerkannt wird.

Anmerkung

Mutual Trust heißt insb, dass die Bejahung der Zuständigkeit durch einen Mitgliedstaat nicht in einem anderen überprüft werden kann. Dass die Bindung an unrichtige Entscheid...

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