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Änderung der Bezugsberechtigung aus Lebensversicherung im Testament
iFamZ 2019/36
1. Die Bezugsberechtigung bei einer Lebensversicherung kann auch durch letztwillige Verfügung begründet, widerrufen oder abgeändert werden.
2. Liegt ein Testament vor, dessen Auslegung ergibt, dass die Testamentserben auch die Versicherungsleistung aus der Lebensversicherung erhalten sollen, so führt dies zum Ergebnis, dass dadurch eine Änderung der Bezugsberechtigung zugunsten der Testamentserben erfolgte.
Die am 1937 geborene H.M. (fortan: Verstorbene) ist 2016 verstorben. Die Kläger sind die Neffen und die Nichte der Verstorbenen. Die Verstorbene war in erster Ehe mit H.M. verheiratet. Später ging sie eine Lebensgemeinschaft mit dem zwischenzeitig ebenfalls verstorbenen Vater der Erstbeklagten ein. Die Beklagten sind verheiratet.
Die Verstorbene hatte schon am eine Lebensversicherung (Erlebensversicherung) abgeschlossen, bei der sie im Ablebensfall die „gesetzlichen Erben“ als Bezugsberechtigte eingesetzt hatte. Dieser Lebensversicherungsvertrag wurde am verlängert. Auch dort war die Bezugsberechtigung geregelt:
„Bezugsberechtigt bei Prämienrückgewähr: Gesetzliche Erben. Bezugsberechtigt im Erlebensfall: Versicherungsnehmer.“
Die Prämienrückgewähr wurde...