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iFamZ 1, Februar 2019, Seite 15

Unkenntnis des unterhaltsberechtigten Kindes und Verjährung

iFamZ 2019/12

§§ 231, 1480 ABGB

Hat der Vater gegenüber seinem Kind Versicherungsleistungen, die für die Bemessung einer Unterhaltserhöhung relevant sind, arglistig verheimlicht, kann er sich wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben nicht auf eine Verjährung des Unterhaltsanspruchs berufen.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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