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iFamZ 1, Februar 2019, Seite 10

Regelung zum alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht

iFamZ 2019/1

§ 162 Abs 2 ABGB; Art 7 B-VG; Art 8 EMRK

Die Regelung zum alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht jenes Elternteils, der das Kind hauptsächlich in seinem Haushalt betreuen soll, ist verfassungskonform.

Der Antrag behauptet die Verfassungswidrigkeit des § 162 Abs 2 ABGB: Es stelle einen Verstoß gegen das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz gem Art 7 B-VG, gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gem Art 8 EMRK, gegen das BVG über die Rechte von Kindern sowie gegen das Diskriminierungsverbot gem Art 14 EMRK dar, dass es bei gemeinsamer Obsorge jenem Elternteil, der das Kind hauptsächlich in seinem Haushalt betreut, möglich sei, den Wohnort des Kindes zu bestimmen. Durch eine eigenmächtige Verlegung des Wohnsitzes des Kindes könne so das Kontaktrecht des anderen Elternteils unterlaufen werden.

Vor dem Hintergrund der stRsp des VfGH und des OGH lässt das Vorbringen des Antrags die behaupteten Verfassungswidrigkeiten als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat:

§ 162 Abs 2 ABGB ermöglicht dem Domizilelternteil nicht – wie vom Antragsteller behauptet –, das Kontaktrecht des anderen Elternteils durch eigenmächtige Entscheidungen gänzlich zu unter...

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