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iFamZ 1, Februar 2019, Seite 1

Was kommt im internationalen Familienrecht?

Robert Fucik

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Die iFamZ-Redaktion hat sich entschlossen, bei passender Gelegenheit das Vorwort einem kurzen einzelnen Thema statt der Einführung in den Heftinhalt zu widmen. Dies wird hier erstmals versucht, und zwar aus Anlass der Revision der VO Brüssel IIa:

Am nahm der Rat eine sogenannte Allgemeine Ausrichtung zur Revision der VO Brüssel IIa einstimmig an. Die Ausrichtung enthält den vollständigen Text und wesentliche Erwägungsgründe zur Neufassung; weitere Erwägungsgründe, die Anhänge (Formulare) und eine Endredaktion (in der sich insb die bisherige Artikelnummerierung ändern wird, weshalb im Folgenden keine Art der VO Brüssel IIb zitiert werden) stehen noch aus, wurden aber vom rumänischen Vorsitz bereits seit Anfang Jänner dieses Jahres eifrig betrieben. Wegen einer weiteren Stellungnahme des Europäischen Parlaments wird es nicht möglich sein, den Rat bereits im März 2019 mit dem endgültigen, vollständigen Text zu befassen, aber im Juni 2019 wird mit dem Beschluss zu rechnen sein. Da die VO nach drei Jahren (genauer: am Monatsersten, der volle drei Jahre nach der Verlautbarung im Amtsblatt eintritt) anzuwenden sein wird, dauert es noch eine Weile, bis sie in den EU-Mitgliedstaaten (außer ...

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