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iFamZ 5, Oktober 2018, Seite 275

Zur Anspruchsberechtigung anerkannter Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigter auf Unterhaltsvorschüsse

Aktuelle OGH-Judikatur

Erich Hueber

Der OGH hatte sich jüngst vermehrt mit Ansprüchen anerkannter Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigter auf Unterhaltsvorschüsse nach dem UVG zu befassen. Der folgende Beitrag setzt sich mit den dogmatischen Grundlagen der Anspruchsberechtigung auseinander und untersucht, inwieweit ordentliche Gerichte die bescheidmäßig festgestellte Flüchtlingseigenschaft bzw subsidiäre Schutzberechtigung im UVG-Verfahren eigenständig überprüfen können.

I. Vorspann

Es ist mittlerweile stRsp, dass anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten Ansprüche nach dem UVG zustehen können, wenn die allgemeinen Voraussetzungen vorliegen. Im Zentrum der Problematik steht in der gerichtlichen Praxis vor allem die Frage, inwieweit die ordentlichen Gerichte die Flüchtlingseigenschaft bzw subsidiäre Schutzberechtigung trotz Vorliegens eines Bescheides selbständig im Rahmen des UVG-Verfahrens überprüfen können. Der OGH hat dazu kürzlich insb in den Entscheidungen vom , 10 Ob 40/18g und vom , 10 Ob 28/18t, Stellung genommen. Im folgenden Beitrag soll sowohl die dogmatische Grundlage für die Anspruchsberechtigung von Flüchtlingen bzw subsidiär Schutzberechtigten als auch für die erwähnte selbständige Überprüfungsm...

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