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Zielstrebigkeit des Kindes beim Jus-Studium
iFamZ 2018/79
S. 134§ 231 ABGB
Hat der geldunterhaltspflichtige Vater in seiner Rechtsmittelbeantwortung im Provisorialverfahren die Beurteilung, dass die Tochter in einem bestimmten Zeitraum ihr Studium (gerade noch) ernsthaft und zielstrebig betrieb, nicht bekämpft, ist ihm im Hauptverfahren die Berufung darauf, dass die Tochter in diesem Zeitraum nicht hinreichend ernsthaft und zielstrebig studierte, verwehrt.
Die 1990 geborene Antragstellerin H. studiert seit an der Universität Wien Rechtswissenschaften; dieses Studium hat eine Regelstudiendauer von acht Semestern und eine Durchschnittsstudiendauer von 12,5 Semestern. Der Arbeitsaufwand umfasst 240 sog „ECTS“-Punkte. Um das Studium in der Durchschnittszeit abschließen zu können, müssen daher pro Semester im Durchschnitt 19,2 ECTS-Punkte absolviert werden. Die Antragstellerin hat in den ersten beiden Semestern Prüfungen im Ausmaß von 37 ECTS-Punkten, im dritten und vierten Semester insgesamt Prüfungen im Ausmaß von 35,5 ECTS-Punkten, im fünften Semester Prüfungen im Ausmaß von 5,5 ECTS-Punkten und im sechsten Semester Prüfungen im Ausmaß von 13 ECTS-Punkten absolviert. Im siebten, achten und neunten Semester ist die Antragstellerin...