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Österreichisches Kinderbetreuungsgeld und deutsches Betreuungsgeld
iFamZ 2018/57
§ 2 KBGG; Art 68 VO (EG) 883/2004
Das österreichische Kinderbetreuungsgeld und das deutsche Betreuungsgeld unterscheiden sich in den Anspruchsvoraussetzungen sowie in der Zielrichtung deutlich voneinander, weshalb ein in Deutschland bezogenes Betreuungsgeld nicht auf einen Anspruch der Mutter auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld in Österreich anzurechnen ist.
Im Revisionsverfahren ist ausschließlich die Frage strittig, ob das von der – mit dem Kind in Deutschland lebenden – Mutter dort bezogene Betreuungsgeld auf ihren Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld in Österreich anzurechnen ist. Das Berufungsgericht lehnte eine Anrechnung ab, weil die deutsche Leistung von ihrer Funktion und Struktur her dem österreichischen Kinderbetreuungsgeld nicht vergleichbar sei. Sie sei nämlich dann (in Form eines monatlichen Fixbetrags von 150 €) auszuzahlen, wenn Eltern ihre Kinder ohne Inanspruchnahme einer Kinderbetreuungseinrichtung selbst betreuten. Das Betreuungsgeld solle keineswegs ein aufgrund der Betreuungsleistungen entfallendes Einkommen ersetzen.
Der OGH gab der Revision des beklagten Krankenversicherungsträgers nicht Folge.
(…) 2.9. Das öste...