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Obsorge beider Eltern – Übertragung der Hauptbetreuung an den Vater
iFamZ 2018/53
§ 180 Abs 3 ABGB; § 62 Abs 1 AußStrG
Das Erstgericht (und bestätigend das Rekursgericht) hielt die im Scheidungsvergleich 2007 vereinbarte gemeinsame Obsorge beider Eltern für die Minderjährigen aufrecht, sprach aber in dessen Abänderung über Antrag des Vaters aus, dass der Hauptaufenthalt der Kinder nunmehr beim Vater liege.
(...) Auch welchem Elternteil bei der Entscheidung nach § 180 Abs 2 ABGB die hauptsächliche Betreuung zukommen soll, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, sodass regelmäßig keine Frage iSd § 62 Abs 1 AußStrG zu beantworten ist (6 Ob 200/16d; 4 Ob 226/16p). (...)
Als wichtiges Kriterium des Kindeswohls erwähnt § 138 Z 5 ABGB die Berücksichtigung der Meinung des Kindes in Abhängigkeit von dessen Verständnis und der Fähigkeit der Meinungsbildung. Der Wille des Kindes bildet somit ein relevantes Kriterium (RIS-Justiz RS0048820), wobei die Rsp im Regelfall ab dem 12. Lebensjahr von der Urteilsfähigkeit eines Kindes bezüglich einer Obsorgezuteilung ausgeht (RIS-Justiz RS0048820 [T9; 10 Ob 53/16s, iFamZ 2016/180). (...)
5. Der Maxime des Kindeswohls ist im Obsorgeverfahren dadurch zu entsprechen, dass der OGH aktenkundige Entwicklungen, die die bisherige Tatsachengrundlage wesentlich verändern, ungeachtet des im Revis...