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Dauer der Vorschüsse bei subsidiär Schutzberechtigten
iFamZ 2018/43
Auch einem subsidiär schutzberechtigten Kind mit befristeter, aber verlängerbarer Aufenthaltsbewilligung in Österreich sind Unterhaltsvorschüsse im Zweifel für die gesamte Vorschussperiode von fünf Jahren (längstens aber bis zur Volljährigkeit) zu gewähren.