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iFamZ 2, April 2018, Seite 61

Die Vorbereitungen der Österreichischen Notariatskammer auf das neue Erwachsenenschutzrecht

Neugestaltung des ÖZVV – Liste besonders geeigneter Erwachsenenvertreter – Fortbildungsmaßnahmen

Andreas Tschugguel

Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG) ist aus einem beispielhaften partizipativen Reformprozess hervorgegangen und wird seit dem Gesetzesbeschluss im April 2017 durch einen ebenso vorbildlichen Umsetzungsprozess vom BMVRDJ auf seinem Weg in die Praxis begleitet. Auch die Österreichische Notariatskammer (ÖNK) leistet ihren Beitrag.

I. Interne Vorbereitungsmaßnahmen

Neben dem Bemühen der ÖNK, sich an diesem Reform- und Umsetzungsprozess als konstruktiver Partner zu beteiligen, waren und sind darüber hinaus auch interne Vorbereitungsmaßnahmen erforderlich, nämlich:

  • die Neugestaltung des ÖZVV (Österreichisches Zentrales Vertretungsverzeichnis),

  • die Einführung einer Liste „besonders geeigneter Erwachsenenvertreter“,

  • umfassende Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen.

II. Das neue ÖZVV

Der durch das 2. ErwSchG geänderte Rechtsrahmen erfordert eine grundlegende Neuausrichtung des ÖZVV. So musste das ÖZVV von einem Register, das primär der Auffindbarkeit von Urkunden gewidmet war, zu einem workflowbasierten System umgestaltet werden, in dem ab alle im Bereich des Erwachsenenschutzrechts bestehenden Vertretungsformen und Vorsorgemöglichkeiten zu registrieren sind. Notare, Rechtsanwälte und Er...

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