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Kein Vorschussanspruch von Drittstaatsangehörigen
iFamZ 2018/9
Auch ein Bezug des Kindes zu drei EU-Mitgliedstaaten – nämlich zu Österreich (Wohnsitzstaat des Kindes und der Mutter), Kroatien (dessen Staatsangehörigkeit Mutter und Vater besitzen) und Slowenien (wo der Vater wohnt und einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgeht) – führt nicht zu einem Vorschussanspruch des Kindes, das (nur) Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina ist.