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Exekution in Liegenschaft, auf der eine Nacherbschaft angemerkt ist
iFamZ 2017/238
Eine Exekutionsführung aufgrund eines nur gegen den Vorerben ergangenen Exekutionstitels setzt die nachzuweisende oder im Prozessweg erzwungene Zustimmung des Nacherben voraus. Dies gilt ebenso für das Besitznachfolgerecht.
Der Verpflichtete schloss mit seiner Gattin am einen Schenkungsvertrag auf den Todesfall über eine näher bezeichnete Liegenschaft. Seine Gattin verstarb am . Die Verbücherung des Schenkungsvertrags erfolgte zu TZ 1725/2015. Der Verpflichtete ist Alleineigentümer dieser Liegenschaft.
Zu TZ 4886/2016 wurde aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung des LG Feldkirch vom , die den Verpflichteten zur Einwilligung in die Anmerkung der Beschränkung des Eigentumsrechts durch die fideikommissarische Substitution gem Pkt 3. des Schenkungsvertrags (Überlassungsverpflichtung durch Rechtsgeschäft unter Lebenden bzw durch Erwerb von Todes wegen) verurteilte, die fideikommissarische Substitution zugunsten seiner Tochter (der Beteiligten dieses Exekutionsverfahrens) angemerkt.
Der Verpflichtete ist aufgrund eines mit seiner Gattin geschlossenen wechselseitigen Testaments überdies Alleinerbe nach seiner Gattin.
Der Betreibende – ebenfalls ein Kind des ...