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Kinderbetreuungsgeldanspruch einer Drittstaatsangehörigen ohne rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich
iFamZ 2017/223
Art 20 AEUV
Wäre das Kind mit österreichischer Staatsangehörigkeit gezwungen, mit der drittstaatsangehörigen Mutter (wegen Verweigerung deren Aufenthalts) das Unionsgebiet zu verlassen, besteht nach der Rsp des EuGH ein aus der Unionsbürgerschaft des Kindes abgeleitetes Aufenthaltsrecht der Mutter, das zu einem Kinderbetreuungsgeldanspruch führt.
Die Tochter der Klägerin wurde am in Thailand geboren. Die Klägerin ist thailändische Staatsbürgerin. Ihre Tochter und der Vater des Kindes, der Lebensgefährte der Klägerin, sind österreichische Staatsbürger.
Die Klägerin reiste am nach Österreich ein. Sie verfügte zu diesem Zeitpunkt über ein Visum D für den Zeitraum von bis . Ab lebte die Klägerin gemeinsam mit ihrer Tochter und dem Vater des Kindes an zwei Adressen in Wien, an denen alle drei auch behördlich gemeldet waren. Der Vater des Kindes bezog von bis Kinderbetreuungsgeld in der Variante 30 + 6 iHv 14,53 € täglich.
Am beantragte die Klägerin die Erteilung eines Aufenthaltstitels beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. Dieser Antrag wurde am an den Landeshauptmann von Wien zur Entscheidung abgetreten, weil das Begehren der Klägerin unter § 47 Abs 3 Z 2 NAG zu sub...