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Neue Regelbedarfssätze
Der Senat 43 des LGZ Wien hat Ende Juli 2017 seine Berechnungen zum neuen Regelbedarf bekanntgegeben. Die neuen Regelbedarfssätze sind gültig von bis ; in dem Monat, in dem das Kind die neue (höhere) Altersstufe erreicht, ist bereits der für diese geltende Regelbedarfssatz heranzuziehen.
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Altersstufe | Regelbedarf 2016/2017 | Regelbedarf 2017/2018 |
bis 3 Jahre | 200 € | 204 € |
3 bis 6 Jahre | 257 € | 262 € |
6 bis 10 Jahre | 331 € | 337 € |
10 bis 15 Jahre | 378 € | 385 € |
15 bis 19 Jahre | 446 € | 454 € |
19 bis 25 Jahre | 558 € | 569 € |