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Grenzen des betreuungsrechtlichen Unterhaltsmodells
iFamZ 2017/42
Die Anwendung des „betreuungsrechtlichen Unterhaltsmodells“ kommt nur bei einer völlig gleichwertigen Betreuungssituation in Betracht. Weit überdurchschnittliche Kontakte mit dem Kind sind mit einem prozentuellen Abschlag vom Geldunterhalt zu berücksichtigen.
Die Ehe der Eltern des 1999 geborenen J. und des 2001 geborenen P. wurde 2014 geschieden. Die Obsorge kommt beiden Eltern zu.
Das durchschnittliche Monatseinkommen des Vaters beträgt inkl der von ihm erzielten Mieteinkünfte 5.515,05 Euro netto unter Berücksichtigung der Sonderzahlungen aus seiner nicht selbständigen Tätigkeit. Die Mutter verdient inklusive Sonderzahlungen monatlich netto 1.167 Euro.
J. besucht eine Tourismusschule und ist während des Schulbetriebs unter der Woche in einem Internat untergebracht. Die Internatskosten S. 86 trägt zur Gänze die Mutter, die auch für alle weiteren notwendigen Anschaffungen wie Bekleidung und dergleichen aufkommt. Während der Schulzeit verbringt J. die Wochenenden abwechselnd bei seiner Mutter und seinem Vater. In den Ferien hält sich J. ebenfalls abwechselnd bei seinen Eltern auf, sodass er sich, wenn er nicht im Internat ist, in etwa im gleichen zeitlichen Umfa...