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Auswirkungen eines überdurchschnittlichen Kontaktrechts auf den Kindesunterhalt
iFamZ 2017/8
1. Betreut der geldunterhaltspflichtige Elternteil das Kind im Rahmen des üblichen Kontaktrechts in seinem Haushalt, hat dies keine Auswirkungen auf seine Unterhaltspflicht (, iFamZ 2015/125, 169 ua). Üblich ist nach stRsp die Mitbetreuung im Rahmen eines Kontaktrechts von zwei Tagen alle zwei Wochen sowie von vier Wochen in den Ferien, also etwa an 80 Tagen pro Jahr (10 Ob 17/15w; , 8 Ob 69/15b, iFamZ 2016/4, 12 mwN).
2. Nach der jüngeren stRsp ist der Geldunterhalt dann zu reduzieren, wenn der Unterhaltspflichtige auch – über ein übliches Besuchsrecht hinaus – Naturalunterhalt leistet (RIS-Justiz RS0047452 [T6]). Teilen die Eltern daher die Betreuung in einem Ausmaß, das ganz klar über den Rahmen des üblichen Besuchskontakts des geldunterhaltspflichtigen Teils hinausgeht, und leistet dieser während der verlängerten Kontakte Naturalunterhalt, ist der Geldunterhalt zu reduzieren (8 Ob 69/15b). Pro wöchentlichen Betreuungstag, an dem sich das Kind über den Durchschnitt (ein Tag pro Woche) hinaus beim zahlenden Elternteil aufhält, wird ein Abschlag von etwa 10 % vom Geldunterhalt vorgenommen (10 Ob 17/15w, 8 Ob 69/15b). Dieser...