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Position der ARGE Kinder- und Jugendhilfe zum Rechtsgutachten SOS Kinderdorf-Österreich
Die im Rechtsgutachten im Auftrag von SOS-Kinderdorf gezogenen Schlussfolgerungen werfen aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe einige gewichtige Fragen auf. Der folgende Kurzbeitrag skizziert, insb mit Blick auf die Herausforderungen der Zukunft, weiterführende Überlegungen für die Praxis.
I. Rechtlich durchsetzbarer Anspruch auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe?
Eine der zentralen Aussagen im Gutachten lautet, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge/Fremde (umF) nach geltendem österreichischem Recht ein umfassender und rechtlich durchsetzbarer Anspruch auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zukomme.
Grundsätzlich wäre daher die überwiegende Praxis in Österreich, nämlich umF vorrangig in gesonderten Einrichtungen der Grundversorgung, die grundsätzlich nicht in die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe fallen, zu betreuen und nur bestimmte Gruppen (wie eben umF) in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aufzunehmen, als problematisch anzusehen.
Dass die Grundversorgungnur die existenziellen Lebensbedürfnisse abdeckt, ist jedoch nicht haltbar. Auch die Grundversorgung hat das körperliche und seelische Wohl, aber auch die Erfordernisse im Fall einer Behinderung oder T...