zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 1, Februar 2017, Seite 26

Position der ARGE Kinder- und Jugendhilfe zum Rechtsgutachten SOS Kinderdorf-Österreich

Silvia Rass-Schell

Die im Rechtsgutachten im Auftrag von SOS-Kinderdorf gezogenen Schlussfolgerungen werfen aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe einige gewichtige Fragen auf. Der folgende Kurzbeitrag skizziert, insb mit Blick auf die Herausforderungen der Zukunft, weiterführende Überlegungen für die Praxis.

I. Rechtlich durchsetzbarer Anspruch auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe?

Eine der zentralen Aussagen im Gutachten lautet, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge/Fremde (umF) nach geltendem österreichischem Recht ein umfassender und rechtlich durchsetzbarer Anspruch auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zukomme.

Grundsätzlich wäre daher die überwiegende Praxis in Österreich, nämlich umF vorrangig in gesonderten Einrichtungen der Grundversorgung, die grundsätzlich nicht in die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe fallen, zu betreuen und nur bestimmte Gruppen (wie eben umF) in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aufzunehmen, als problematisch anzusehen.

Dass die Grundversorgungnur die existenziellen Lebensbedürfnisse abdeckt, ist jedoch nicht haltbar. Auch die Grundversorgung hat das körperliche und seelische Wohl, aber auch die Erfordernisse im Fall einer Behinderung oder T...

Daten werden geladen...