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Minderjährige Flüchtlinge – Wer kümmert sich um sie?
„Ein achtzehnjähriger Afghane ist mit seinen zwei krebskranken Schwestern hoffnungslos überfordert. Doch die Behörde weigert sich, die Obsorge zu übernehmen.“, so eine Schlagzeile, die Mitte Februar dieses Jahres für einiges Aufsehen sorgte. Seit der Bruder offiziell als volljährig gelte, gehe die zuständige Bezirkshauptmannschaft davon aus, dass es einen Erwachsenen gebe, der sich um die schwerkranken Mädchen kümmern könne. Seinen Betreuern zufolge überfordere ihn diese Aufgabe jedoch. Im Krankenhaus komme es bei der Unterfertigung der Einwilligungserklärungen und bei der Vorlage von Befunden für die Mädchen immer wieder zu Verzögerungen, die deren Gesundung nicht dienlich seien. Anders die BH, die die Verantwortung beim Bruder sieht, ihm aber Unterstützung zukommen lassen will, um die Aufgabe bewältigen zu können.
Wie ist die Rechtslage bei allgemeiner Betrachtung? Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ist generell die Kinder- und Jugendhilfe zuständig. Zu diesem Ergebnis kamen Michael Ganner, Stephanie Jicha und Karl Weber, die im Auftrag des SOS-Kinderdorfes ein Gutachten verfasst haben, das Sie zusammengefasst im vorliegenden Heft finden. Demzufolge wäre die überwiegende P...