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FMA-Rundschreiben betreffend organisatorische Anforderungen des WAG 2018
Am hat die FMA ihr aktualisiertes Rundschreiben betreffend die organisatorischen Anforderungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes und der DelVO (EU) 2017/565 („Organisationsrundschreiben WAG 2018“) veröffentlicht. Das 2009 erstmals veröffentlichte FMA-Rundschreiben wurde erneut aktualisiert und insb im Hinblick auf die neue Rechtslage des WAG 2018 iVm den begleitenden (europäischen) Rechtsakten angepasst.
Im Fokus stehen die grundsätzlichen Anforderungen des WAG 2018 an die Compliance-Funktion (§ 29 WAG 2018), die in Art 21 ff der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission vom zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in S. 260Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinie, ABl L 87 vom , S 1, näher konkretisiert sind. Ebenso gab es Änderungen betreffend das Risikomanagement (§ 32 WAG 2018 iVm Art 23 der Delegierten Verordnung [EU] 2017/565) und die interne Revision (§ 32 WAG 2018 iVm Art 24 der Delegierten Verordnung [EU] 2017/565). Das FMA-Rundschrei...