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Ministerialentwurf zum STS-Verbriefungsvollzugsgesetz
Anfang September 2018 wurde vom BMF ein Begutachtungsentwurf zu einem STS-Verbriefungsvollzugsgesetz (STS-VVG) vorgelegt, mit dem der für die Vollziehung der Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU und der Verordnungen (EG) Nr 1060/2009 und (EU) Nr 648/2012, ABl L 347 vom , S 35, notwendige Rahmen geschaffen werden soll (68/ME 26. GP). Dazu zählen die Benennung einer zuständigen Behörde, die Schaffung von Vorschriften als Grundlage für Sanktionen bei Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2017/2402 sowie die Begleitmaßnahmen für eine wirkungsvolle Aufsicht. Das STS-VVG führt zu Änderungen im FMABG, im InvFG 2011, im AIFMG, im VAG 2016 und im AktG.
Das STS-VVG benennt als zuständige Behörde die FMA. Die Strafbestimmung gem § 6 STS-VVG sieht als Strafrahmen für natürliche Personen eine Geldstrafe bis zu 5 Mio € oder bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen Vorteils vor. Für juristische Personen ist grundsätzlich der gleich...