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iFamZ 6, Dezember 2016, Seite 354

Nachweis von Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen

iFamZ 2016/218

§ 24c KBGG

Zur eingeschriebenen Aufgabe des Nachweises einer Mutter-Kind-Pass-Untersuchung besteht keine Rechtspflicht. Wurde der Nachweis bei der Post aufgegeben und unterblieb das tatsächliche Einlangen bei der Gebietskrankenkasse wegen eines in der Sphäre der Post liegenden Fehlers, ist dies nicht vom Kinderbetreuungsgeldbezieher zu vertreten.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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