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Keine Anrechnung der Familienbeihilfe
iFamZ 2016/208
Ist der in Deutschland wohnhafte geldunterhaltspflichtige Vater auch in Deutschland erwerbstätig, hat der Bezug der Familienbeihilfe durch die Mutter keine unterhaltsmindernde Auswirkung (RIS-Justiz RS0117122 [T3]).