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iFamZ 6, Dezember 2016, Seite 344

Kontaktrechtskosten reduzieren Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht

iFamZ 2016/205

§ 231 ABGB

Der OGH hat wiederholt ausgesprochen, dass die mit der Ausübung des üblichen Kontaktrechts verbundenen Kosten des Unterhaltspflichtigen die Unterhaltsbemessung grundsätzlich nicht schmälern können (RIS-Justiz RS0047505). Eine Ausnahme ist nur in jenen Fällen zu machen, in denen ein unterhaltspflichtiger Elternteil seiner Kontaktpflicht nicht nachkommen könnte, ohne den eigenen Unterhalt zu gefährden (RIS-Justiz RS0121100).

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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