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Eintragung einer im Ausland zwischen gleichgeschlechtlichen Personen geschlossenen Ehe als eingetragene Partnerschaft
iFamZ 2016/170
Art 7 B-VG; Art 21 Abs 1 GRC; §§ 24 ff PStG 1983; § 44 ABGB
Die beiden männlichen Revisionswerber sind österreichische Staatsbürger und haben am in Amsterdam nach niederländischem Recht die Zivilehe geschlossen. Mit Bescheid wies der Magistrat der Stadt Wien den Antrag auf Nachbeurkundung der Zivilehe im Ehebuch und Ausstellung einer entsprechenden Heiratsurkunde als unbegründet ab. Der VwGH bestätigt diese Entscheidung.
8. Soweit die Revisionswerber vermeinen, die nach niederländischem Recht gültig begründete gleichgeschlechtliche Zivilehe sei als Ehe in das von den Personenstandsbehörden nach §§ 24 ff PStG 1983 zu führende Ehebuch einzutragen, verkennen sie die Rechtslage. Wie der VwGH bereits zu 2013/01/0022, ausgeführt hat, besteht kein Zweifel daran, dass der Personenstandsgesetzgeber – sowohl vor als auch nach der (iZm der Einführung des Instituts der eingetragen Partnerschaft vorgenommenen) Novellierung des PStG durch BGBl I 2009/135 – an ein Begriffsverständnis anknüpft, das unter einer Ehe einen Vertrag zwischen zwei Personen verschiedenen Geschlechts iSd § 44 ABGB versteht. Nach diesem Begriffsverständnis ist eine (nach niederländischem Recht gültig geschlossene) Ehe z...