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Unterhaltsvorschuss und grenzüberschreitende Unterhaltsdurchsetzung
Problemfelder und Lösungsansätze
Der österreichische Unterhaltsvorschuss ist eine gelungene Melange, die die rechtspolitisch wünschenswerte Grundversorgung unterhaltsbedürftiger Minderjähriger mit kreativen juristischen Konstruktionen verbindet: Inhaltlich Sozialrecht, formell-organisatorisch Zivilrecht; im innerstaatlichen Verkehr von raffinierter Einfachheit in den wirtschaftlichen Effekten, bei Notwendigkeit, die tragenden Grundsätze einem nicht mit dem System Vertrauten zu erklären, von nachgerade ebenso raffinierter Undurchschaubarkeit. Kommunikationsprobleme sind die Folge. Sie – vor allem im Hinblick auf praktische Erfahrung bei der Durchsetzung bevorschusster Ansprüche im Ausland, insb in Deutschland – zu überwinden, möchte dieser Beitrag versuchen.
I. Wer ist der Regressgläubiger?
Schon die Verwendung verschiedener Namen für den Rechtsträger macht bisweilen Schwierigkeiten. So sind deutsche Stellen immer wieder zu Rückfragen veranlasst, ob Regressgläubiger die Republik Österreich oder der Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) ist. Nach österreichischem Organisationsrecht kommt indes weder dem Präsidenten des OLG (in dieser Funktion) noch dem OLG eigene Rechtspersönlichkeit zu. Die Staatsfunktion Justiz, de...