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iFamZ 4, August 2016, Seite 228

Das Verschuldensprinzip

Ein wichtiger Baustein des österreichischen Scheidungs- und Scheidungsfolgenrechts

Norbert Marschall

Das Scheidungsverschulden wird von den Ehepartnern und ihren Vertretern bei den Verhandlungen über die Scheidungsfolgen „eingepreist“. Derjenige Ehepartner, der seine Chancen in einem strittigen Scheidungsverfahren negativ einschätzt, wird den anderen Ehepartner nur durch Zugeständnisse bei der Regelung des nachehelichen Unterhalts oder bei der Vermögensaufteilung zu einer einvernehmlichen Scheidung bewegen können. Im Allgemeinen gelingt es den Ehepartnern – unter Berücksichtigung des Scheidungsverschuldens –, im Rahmen von einvernehmlichen Ehescheidungen Einzelfallgerechtigkeit autonom herzustellen. Die relativ geringe Zahl der „strittigen Scheidungen“ rechtfertigt nicht eine Abschaffung des Verschuldensprinzips, das die Rechtsposition des Ehepartners, der seine ehevertraglichen Pflichten getreulich erfüllt hat, stärkt. Im Rahmen des bestehenden Systems bestehen jedoch berechtigte Reformanliegen.

I. Das „Verschuldensprinzip“ aus der Sicht der anwaltlichen Praxis

In der anwaltlichen Praxis ist es üblich, den scheidungswilligen Ehepartner, der rechtliche Beratung bzw Vertretung iZm der Durchsetzung seines Scheidungsbegehrens wünscht, nicht nur nach den wirtschaftlichen Verhältnissen d...

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