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iFamZ 4, August 2016, Seite 227

Keine Rechtsmittellegitimation eines Bewohnervertreters bei Unzulässigerklärung

iFamZ 2016/156

§ 16 HeimAufG

LG Innsbruck , 54 R 60/16v

Der Rekurs eines Sachwalters in Vertretung des Bewohners gegen den Beschluss auf Unzulässigerklärung einer Freiheitsbeschränkung ist als unzulässig zurückzuweisen (Strickmann, Heimaufenthaltsrecht2 207). Ihm fehlt ebenso die Rechtsmittellegitimation wie dem Bewohner. Wird nämlich eine Freiheitsbeschränkung für unzulässig erklärt, ist kein Eingriff in dieses Grundrecht zu erkennen, sodass weder der Bewohner noch zB die Vertrauensperson, die ausschließlich die Interessen des Bewohners wahrnehmen kann, beschwert sind (LGZ Wien , 42 R 374/09z, iFamZ 2009/243, 353 [Ganner]; EFSlg 124.028).

Anmerkung

Dem Sachwalter kommen auch keine eigenen Zwangsbefugnisse zu. Er kann also keine Freiheitsbeschränkung anordnen oder genehmigen.

Michael Ganner

Rubrik betreut von: Michael Ganner
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