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iFamZ 4, August 2016, Seite 216

Kindererziehungszeiten im EU-Ausland

iFamZ 2016/144

§ 227a ASVG; VO (EG) 883/2004; VO (EG) 987/2009

In Italien zurückgelegte Kindererziehungszeiten sind in Österreich nicht als Versicherungszeiten anzuerkennen, wenn davor keine Erwerbstätigkeit in Österreich ausgeübt wurde.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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