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iFamZ 4, August 2016, Seite 213

Obsorgeentzug der Eltern als äußerste Notmaßnahme

iFamZ 2016/135

§§ 181, 182, 211 ABGB

Bei dem am nach einer schwierigen Geburt zur Welt gekommenen Minderjährigen wurde bei einer kinderärztlichen Untersuchung am eine überdurchschnittliche Größe des Kopfes festgestellt (Makrozephalus).

Bei einer Folgeuntersuchung am im Wilhelminenspital ergaben sich Hinweise auf eine subdurale Blutung beidseitig und unterschiedlichen Alters sowie eine Subarachnoidalblutung beidseits. Darüber hinaus konnten beim Minderjährigen beidseits temporale Hämatome im Jochbeinbereich festgestellt werden. Hinweise auf Frakturen fehlten.

Die beidseitigen Subduralhämatome können zwar nicht direkt einem Geburtstrauma zugeordnet werden, sind aber möglicherweise Folge eines erstmalig aufgetretenen Hämatoms bei der Geburt. Es kann aber auch ein – atypisches (weil Frakturen fehlen) – Schütteltrauma nicht ausgeschlossen werden.

Die Hämatome im Jochbeinbereich sind Folge stumpfer Gewalt. In Frage kommen kräftige Schläge mit einem Finger, ein Sturz auf einen entsprechend geformten Gegenstand sowie heftiges Zwicken. Da das Kind ausschließlich von den Eltern betreut wurde, sind die Hämatome entweder auf eine Fremdeinwirkung durch einen Elternteil oder aber auf zwei Stu...

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