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iFamZ 4, August 2016, Seite 212

Kein Unterhaltsvorschuss für ein Kind aus einem Drittstaat (Russland)

iFamZ 2016/130

§ 2 Abs 1 UVG

Ein Kind mit russischer Staatsangehörigkeit und dem gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat keinen Unterhaltsvorschussanspruch.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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