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iFamZ 4, August 2016, Seite 212
Kein Unterhaltsvorschuss für ein Kind aus einem Drittstaat (Mongolei)
iFamZ 2016/129
§ 2 Abs 1 UVG; § 9 Abs 3 BFA-VG
Ein Kind mit mongolischer Staatsangehörigkeit hat trotz eines humanitären Bleiberechts in Österreich nach § 9 Abs 3 BFA-VG keinen Unterhaltsvorschussanspruch.