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iFamZ 4, August 2016, Seite 209

Subsidiärer Unterhaltsanspruch des mit einem Studenten verpartnerten Jusstudenten gegenüber dem Vater

iFamZ 2016/122

§ 231 ABGB

Der 1992 geborene Antragsteller, der im Juni 2015 die Matura mit ausgezeichnetem Erfolg absolvierte, studiert seit dem Wintersemester 2015/2016 Rechtswissenschaften und bezieht Familien- sowie Studienbeihilfe. Er lebt zusammen mit seinem eingetragenen Partner, der neben einer geringfügigen Beschäftigung ebenfalls Jus studiert. Der Partner befindet sich im ersten Semester des dritten Abschnitts, bezieht Studienbeihilfe und ist finanziell nicht leistungsfähig. Gegen den Antragsgegner und Vater des Antragstellers bestand bisher kein Unterhaltstitel.

Das Erstgericht sprach dem Antragsteller den begehrten monatlichen Unterhalt von 410 Euro ab zu. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters nicht Folge. Der OGH wies den Revisionsrekurs des Vaters mangels erheblicher Rechtsfrage zurück.

(…) 2. Neben der auch vom Vater nicht mehr bestrittenen zielstrebigen Betreibung des Studiums durch den Antragsteller ist aufgrund der getroffenen Feststellungen und des Inhalts der unstrittigen Urkunden, die der Rechtsmittelentscheidung zugrunde gelegt werden können (RIS-Justiz RS0121557 [T3]), davon auszugehen, dass auch dessen Partner das Studium im Rahmen der durchschnittlic...

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