Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erfolglose Arbeitsplatzsuche: Eine Anspannung des Vaters darf nicht zu einer bloßen Fiktion führen
iFamZ 2016/120
Der Vater hat nach der Pflichtschule keine Berufsausbildung abgeschlossen und betätigte sich zunächst in der Lager- und Logistikbranche. Seit 2008 gibt es keine konstanten Beschäftigungsverhältnisse mehr. Zuletzt war er von bis als Arbeiter in einem Beschäftigungsverhältnis gemeldet.
Seit 1990 leidet er unter temporären Schmerzen in der Lendenwirbelsäule, die immer wieder durch Infiltrationen beim Hausarzt für längere Zeit gebessert werden konnten. Seit einer wegen akuter Schmerzen indizierten Operation vom ist er iW beschwerdefrei. Er ist in der Lage, einen Beruf auszuüben, auch wenn damit fallweise schwere Hebe- und Trageleistungen und vorwiegend Arbeiten in gebückter/gebeugter oder Zwangshaltung verbunden sind. Zum Zeitpunkt der Befundaufnahme durch den berufskundigen Sachverständigen im September 2014 waren für Wien und das südliche Niederösterreich 53 offene Stellen angeboten, mit denen Tätigkeiten einhergehen, die dem Vater möglich sind. Je nach Branche sind dabei Einkommen von 900 Euro (als Wachmann) bis zu 1.400 Euro (als Fluggastkontrollorgan) pro Monat zu erreichen.
Das Erstgericht spannte den Vater auf ein Monatseinkommen von 1.100 Euro zuzüg...