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iFamZ 4, August 2016, Seite 197

Ist das Verschuldensprinzip noch zeitgemäß?

Astrid Deixler-Hübner

Österreich ist eines der letzten EU-Länder, in dem für die Scheidung neben dem reinen Zerrüttungs- (auch) noch das Verschuldensprinzip gilt. Bereits seit mehr als einem Jahrzehnt wird nun schon gesellschaftspolitisch darüber heftig diskutiert, ob ein solcher Verschuldensausspruch noch zeitgemäß ist oder ob es sachgerechter wäre, allein auf das Scheitern der Ehe iS einer unheilbaren bzw tiefgreifenden Ehezerrüttung abzustellen.

Die Befürworter des Verschuldensprinzips betonen vor allem den Vertragscharakter einer Ehe, sodass sich ein Ehegatte nicht ohne Weiteres aus der Ehegemeinschaft verabschieden könne, wenn seiner Partnerin bzw seinem Partner keine Pflichtverletzung vorzuwerfen sei. Eine „sanktionslose“ Scheidung würde darüber hinaus auch das Gerechtigkeitsempfinden der Gesellschaft empfindlich verletzen. Weil sich an den Verschuldensausspruch auch nacheheliche Folgewirkungen – vor allem Unterhaltsansprüche – knüpfen, müsse das Gericht bei fehlendem Einvernehmen feststellen, welcher der beiden Ehegatten das Scheitern der Ehe zu verantworten habe.

Die Gegenstimmen führen wiederum ins Treffen, dass in vielen Fällen eine Feststellung des (überwiegenden) Verschuldens an der Ehezerrütt...

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