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Nichtleistungsentgelt – Ausfalls- bzw. Durchschnittsprinzip
2011/08/0327.
Im angeführten Erkenntnis hat der VwGH zentrale Aussagen zur Ermittlung des Entgelts für Nichtleistungszeiten (Urlaub, Krankheit, Feiertag) getroffen:
Das Urlaubsentgelt ist grundsätzlich nach dem „Ausfallsprinzip“ zu ermitteln: Steht fest, dass es während des Urlaubs – etwa aufgrund einer wesentlichen Änderung des Arbeitsanfalls (etwa wegen Saisonendes oder Auslaufens eines Auftrags) – zu keinen Überstunden gekommen wäre, dann sind die vor der Ausfallszeit erhaltenen Überstundenentgelte im Urlaubsentgelt nicht zu berücksichtigen. Steht die Arbeitszeiteinteilung nicht fest und ist daher nicht zweifelsfrei bestimmbar, ob während des Urlaubs Überstunden angefallen wären, dann ist – subsidiär (!) – das durchschnittliche Überstundenentgelt, das in einem bestimmten Zeitraum (grundsätzlich 13 Wochen) vor Beginn der Ausfallszeit erzielt wurde, zu berücksichtigen („Durchschnittsprinzip“).
Diese grundsätzliche Maßgeblichkeit des Ausfallsprinzips gilt allerdings nicht, wenn der Branchenkollektivvertrag nicht nur allgemein auf die maßgeblichen Normen (UrlG, EFZG, Generalkollektivvertrag) verweist, sondern die Berechnungsart des Urlaubsentgelts eigenständig nach dem Durch...