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Freiheitsbeschränkung durch mechanische Maßnahmen
iFamZ 2016/104
Die Fixierung durch eine am Rollstuhl festgemachte Sitzhose stellt ohne Frage ein mechanisches Mittel der Freiheitsbeschränkung dar.
Soweit der Einrichtungsleiter argumentiert, es liege keine Freiheitsbeschränkung vor, weil der Bewohner die Sitzhose sofort selbst gelöst habe, entfernt er sich vom Boden der erstgerichtlichen Feststellungen, wonach dies dem Bewohner erst nach rund fünf Minuten gelang. Auch Maßnahmen, die nur wenige Minuten dauern, sind relevant (vgl Strickmann, Heimaufenthaltsrecht2 127). Im genannten Zeitraum lag damit jedenfalls eine Freiheitsbeschränkung vor (…).