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Maßgeblicher Beobachtungszeitraum für die Höhe des Wochengeldes bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen
iFamZ 2016/96
10 ObS 22/16g
Steht eine Versicherte während ihrer Schwangerschaft teils neben‑, teils nacheinander in mehreren Beschäftigungsverhältnissen, die aber alle vor dem Eintritt des Versicherungsfalls der Mutterschaft enden, ist der Beobachtungszeitraum von drei Kalendermonaten für die Höhe des Wochengeldes vom letzten Beschäftigungsverhältnis zurückzurechnen. Dabei ist der gesamte erzielte durchschnittliche Arbeitsverdienst in diesem Zeitraum maßgeblich, unabhängig davon, ob dieser in einem oder mehreren Beschäftigungsverhältnissen erzielt wurde.