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iFamZ 3, Juni 2016, Seite 154

Obsorgeübertragung an KHJT als letztes Mittel; eingeschränkte Erziehungsfähigkeit der Mutter wegen massiver Überforderung

iFamZ 2016/90

§ 181 Abs 1 ABGB; § 62 Abs 1 AußStrG

Das Rekursgericht bestätigte den Beschluss des Erstgerichts, das der Mutter die Obsorge im Bereich Pflege für ihren Sohn entzogen und dem Kinder- und Jugendhilfeträger (KJHT) übertragen, ihr aber gleichzeitig die Obsorge im Bereich Pflege und Erziehung für ihre Tochter wieder (rück)übertragen hatte. (…)

Der (etwa siebzehnjährige) Bursch leidet an frühkindlichem Autismus. (…) Im Laufe seiner Entwicklung wurde er zunehmend aggressiver gegenüber seiner Mutter und seiner um knapp mehr als ein Jahr jüngeren Schwester. Bei der tabakabhängigen Mutter liegen die chronisch obstruktive Lungenerkrankung COPD Stufe 3 und eine rezidivierende depressive Störung vor. Sie versuchte zwar in der Vergangenheit, sich für die Förderung ihres autistischen Sohnes einzusetzen, ist in ihrer allgemeinen Erziehungsfähigkeit jedoch deutlich eingeschränkt, mit einer Störung der Selbst- und Objektwahrnehmung. Aufgrund der Verzerrung der Realitätswahrnehmung neigt sie zur Idealisierung und Abwertung, leugnet die Aggression ihres Sohnes und nimmt die Geschwisterrivalität zwischen ihren beiden Kindern nicht wahr, weshalb es zu Fehleinschätzungen kommt. Die Mutter ist nicht in der Lage, ...

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