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iFamZ 3, Juni 2016, Seite 143

Die Reform des italienischen Kindschaftsrechts 2012/2013

Einheitlichkeit des status filiationis

Ulrike Vent

Mit Decreto legislativo (gesetzesvertretendes Dekret; GvD) 154/2013 vom (veröffentlicht im ABl vom , in Kraft getreten am ) wurden die Bestimmungen des italienischen Kindschaftsrechts überarbeitet und wesentliche Neuerungen für die (tendenzielle) rechtliche Gleichstellung aller Kinder eingeführt. Erlassen wurde dieses GvD auf der Grundlage von Art 2 des Gesetzes Nr 219 vom (G 219/2012), mit dem die Regierung beauftragt wurde, innerhalb von zwölf Monaten die Bestimmungen des Kindschaftsrechts und des Status der Adoptierfähigkeit abzuändern, um im Einklang mit Art 30 der italienischen Verfassung jegliche Diskriminierung von Kindern, auch Adoptivkindern, abzuschaffen.

Mit der Reform der Jahre 2012/2013 ist die einschneidendste Reform des Kindschaftsrechts seit der Familienrechtsreform des Jahres 1975 gelungen. Dieser Beitrag untersucht, ob der Leitgedanke der Reform, nämlich die Einheitlichkeit des status filiationis, in Italien umgesetzt werden konnte, und analysiert, auf welchem Stand sich Italien diesbezüglich im Vergleich zu anderen europäischen Staaten bei der Beseitigung von Unterschieden zwischen in der Ehe und außerhalb der Ehe geborenen Kindern befindet.

I. Die Einheitlichkei...

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