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Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2013
Mit Stichtag ist das Bundesgesetz, mit dem das Schiedsverfahren in der Zivilprozessordnung und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2013 – SchiedsRÄG 2013), BGBl I 2013/118, in Kraft getreten. Ziel der Gesetzesänderung ist die Erhöhung der Attraktivität des Schiedsortes Österreich. Der bisherige Rechtszug über drei Instanzen (vom LG über das OLG zum OGH) für das Verfahren über die Aufhebungsklage gegen einen Schiedsspruch wurde nach dem Vorbild anderer europäischer Rechtsordnungen verkürzt. Gem § 615 ZPO (neu) ist nunmehr erste und letzte Instanz der OGH.