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Recht auf Beantragung der Inventarserrichtung durch den hypothetisch geschiedenen Ehegatten
iFamZ 2016/78
1. Hat der Erblasser eine Klage auf Aufhebung oder Scheidung der Ehe erhoben, die zur Scheidung oder Aufhebung der Ehe aus dem Verschulden des überlebenden Ehegatten geführt hätte, ist nach § 759 Abs 2 ABGB der hypothetische Ausgang des Aufhebungs- oder Scheidungsverfahrens zu prüfen, wovon eine bestehende Erbberechtigung abhängt. Im Fall eines Schuldausspruchs zulasten des Überlebenden verliert er sein Erbrecht und damit sein Pflichtteilsrecht.
2. Eine solche Frage wird ausschließlich im Zivilprozess geprüft. Dieser Zweifel über das Bestehen einer erbrechtlichen Position ist für das Verlassenschaftsverfahren dahingehend zu lösen, dass das Antrag auf Inventarisierung als zulässig anzusehen ist, da das Verfahren über die Anordnung der Inventarisierung nicht durch möglicherweise schwierige Tat- oder Rechtsfragen belastet werden soll.
Die Erblasserin hatte den Antragsteller am geheiratet. Aufgrund ihrer am eingebrachten Klage hob das Erstgericht die Ehe aus dem Verschulden des Antragstellers auf, wogegen dieser berief. Noch vor Ergehen der zweitinstanzlichen Entscheidung starb die Erblasserin. Das Berufungsgericht setzte das Verfahren über Antrag des dort beklagten Ant...