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Subsidiarität der Sachwalterbestellung und Interessenkollision
iFamZ 2016/68
Unabhängig vom Bestehen einer (Vorsorge-)Vollmacht ist für die betroffene Person eine dritte Person zum Sachwalter zu bestellen, wenn zwischen ihr und der bevollmächtigten Person eine Interessenkollision besteht.
Ihren weiteren Antrag, „die Sachwalterschaft aufzuheben“, stützte die Revisionsrekurswerberin auf eine (in Kopie vorgelegte) handschriftliche „Spezialvollmacht“ des Betroffenen vom , wonach sie „im Falle und für die Dauer [s]einer allfälligen Handlungsunfähigkeit als Kurator/Sachwalter für [den Betroffenen] tätig“ werden sollte. In ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs vertritt sie die Auffassung, als Bevollmächtigte könne sie die Angelegenheiten des Betroffenen auch ohne Sachwalterbestellung besorgen.
Ob es sich bei dieser „Spezialvollmacht“ um eine Vorsorgevollmacht nach § 284f ABGB, um eine schlichte Vollmacht (vgl Hopf in KBB, ABGB4 [2014] § 284g Rz 2) oder um eine Sachwalterverfügung nach § 279 Abs 1 Satz 2 ABGB handelt, bedarf ebenso wenig einer näheren Erörterung wie die Frage, ob diese Vollmacht überhaupt rechtsgültig erteilt wurde. Nach dem Akteninhalt hat der Sachwalter im Namen des Betroffenen und mit ausdrücklicher Genehmigung des Erstgerichts eine Klage au...