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Waisenpension: (Nicht-)Vorliegen einer Berufsausbildung
iFamZ 2016/62
Ein Berufsfindungspraktikum als Rettungssanitäter ist keine Berufsausbildung, die die Kindeseigenschaft über das 18. Lebensjahr hinaus verlängert; auch eine Analogie zum Freiwilligen Sozialjahr kommt nicht in Betracht.